Allgemeine Geschäftsbedingungen der
World-House-Invest-Europe S.A.
Die nachstehenden Bedingungen dienen einer klaren Regelung der gegenseitigen Beziehungen zwischen Kunden und der World-House-Invest- Europe S.A., folgend WHI genannt.
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Zusammenarbeit mit Anbietern von Immobilien-Mobilien - Yachten
§ 1. Allgemeines, Geltungsbereich
§ 2. Vertragsabschluß
§ 3. WHI Dienstleistungen
§ 4. Angaben der Anbieter
• Falsche und / oder fehlerhafte Angaben über Produkte und Objekte
• Exposés als Werbefläche für das eigene Unternehmen zu missbrauchen
• Suchende durch unkonkrete oder gar falsche Angaben auf ein Angebot
aufmerksam zu machen (darunter fallen u.a. unvollständige Angebote, falsche
Adressangaben oder geografische Zuordnungen etc.)
• Die Weitervermittlung von Interessenten zu entgeltlichen Internet- oder
Telefondiensten (insb. 0190 oder 0900-Nummern)
• Inseratseinschaltungen die Gesetzeswidrig sind, wie Pornographie jeglicher Art.
• keine gewerblichen Schutzrechte wie insbesondere Fotorechte, Bildrechte,
Urheberrechte und Markenrechte Dritter und anderer Rechte Dritter so wie keine
Rechte der Veröffentlichung und des Datenschutzes verletzen. Solche Angaben
stellen eine Manipulation unserer Suchmaschine dar. Viele Suchende werden durch
diese Art des Vorgehens verwirrt und getäuscht.
§ 5. Unübertragbarkeit und Vertraulichkeit
Sämtliche Rechte (Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte) an dem Datenbankwerk, der Datenbank und den hier eingestellten Inhalten, Daten und sonstigen Elementen liegen ausschließlich bei der WHI, etwaige Rechte des Anbieters an den von ihm eingestellten Inhalten bleiben hiervon unberührt. Der Anbieter hat im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen das Recht, ausschließlich unter Verwendung der von der WHI zur Verfügung gestellten Online-Suchmasken einzelne Datensätze auf seinem Bildschirm sichtbar zu machen und zur dauerhaften Sichtbarmachung einen Ausdruck zu fertigen. Eine automatisierte Abfrage durch Scripte o.ä. ist nicht gestattet. Urheberechtshinweise oder sonstige Schutzrechtsvermerke auf der Website von WHI dürfen nicht verändert werden.
Der Anbieter darf die durch Abfrage gewonnenen Daten weder vollständig, noch teilweise oder auszugsweise
a) zum Aufbau einer eigenen Datenbank in jeder medialen Form und/oder
b) für eine gewerbliche Datenverwertung oder Auskunftserteilung und/oder
c) für eine sonstige gewerbliche Verwertung verwenden. Die Verlinkung, Integration
oder sonstige Verknüpfung der Datenbank oder einzelner Elemente der Datenbank
mit anderen Datenbanken oder Meta-Datenbanken ist unzulässig.
d) keine Rechte bezüglich unlauteren Wettbewerb, Diskriminierung und irreführende
Werbung verletzen und keine Viren, „Trojanische Pferde“, „Würmer“,
„Zeitbomben“, „Cancel Bots“ und andere Softwareprogrammroutinen enthalten,
die irgendein System, Daten oder persönliche Informationen schädigen oder sonst
irgendwie negativ beeinflussen können. Des Weiteren erhält WHI das Recht,
die Inhalte umzuarbeiten, insbesondere wenn diese nicht den Anforderungen
nach Ziffer 4 dieser AGB entsprechen.
§ 6. Verwendung der durch die WHI vermittelten Informationen
Der Anbieter ist verpflichtet, die ihm aufgrund des Angebotes zugeleiteten Informationen über Nachfragen nur im Zusammenhang mit dem beabsichtigten konkreten Geschäft zu nutzen. Jede Weitergabe von Informationen an Dritte oder Nutzung der Informationen zu anderen Zwecken ist verboten.
§ 7. Ausdrücklicher Hinweis bei Courtageverlangen
Provisionsregelung für die Objektanbieter:
o Höchstprovisionen sind 5 % des Kaufpreises für den Verkäufer soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird. Eine andere Vereinbarung ist automatisch gegeben, wenn der Anbieter eine Inseratseinschaltung gegen Entgelt auf der Internetplattform der WHI gebucht hat. In diesem Falle zahlt der Anbieter keine Provision soweit er sich an die AGB hält . Der Anbieter ist verpflichtet, den Käufer zu befragen woher dieser die Information des Produktes bzw. Projektes hat. Bekam der Kaufinteressent die Information durch die WHI, was von dieser nachgewiesen werden muss, so ist der Verkäufer verpflichtet, den Vertragsabschluß bzw. den Verkauf innerhalb 14 Tagen nach Vertragsabschluss an die WHI zu melden. Unterlässt der Anbieter dies, geht die WHI davon aus, dass ein versuchter Betrug vorliegt und ist die WHI somit einvernehmlich berechtigt, 1,5% von der Kaufpreissumme + der gesetzlichen MwSt. als Provision in Rechnung zu stellen, ohne einer Rückvergütung der gebuchten Inserierungen.
o Die WHI ist auch berechtigt mit dem Kunden einen Fixpreis für ein Projekt zu
vereinbaren. Darüber hinaus erzielte Kaufpreisgelder stehen der WHI als
Vermittlungsprovision zu.
o Ist der Anbieter ein gewerbeberechtigter Immobilienvermittler oder Yachtenvermittler, so wird diesem auch keine Provision in Rechnung gestellt. Welche Vereinbarung dieser mit dem Besitzer des Objektes oder dessen Bevollmächtigten hat, obliegt nicht der WHI und ist auch nicht von Interesse der WHI. Die WHI lehnt diesbezüglich auch jegliche Verantwortung oder Haftung solcher externen Vereinbarungen oder Verträgen ab. Der gewerberechtliche Vermittler hat keinen Anspruch auf Käufer oder Mieterprovisionen. Es sei denn, dieser hat mit der WHI eine gesonderte Vereinbarung, die besagt, dass er Teilprovisionsberechtigt ist. (Vermittlungspartnervereinbarung)
§ 8. Versendung ergänzender Informationen und Angebote, ergänzende Angebotsverbreitung.
§ 10. Gewährleistung, Haftung
Gewährleistungsansprüche gegenüber der WHI sind beschränkt auf Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und nur den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Ein Recht auf Selbstvornahme besteht nicht. Die Höchstsumme für Schadenersatz und Gewährleistung ist auf € 500,00 pro Schadensfall begrenzt, wobei mehrere Geschädigte diesen Betrag anteilig erhalten. Ansprüche sind ab dem Schadensdatum binnen 2 Monaten gegenüber der WHI schriftlich geltend zu machen, nach dieser Frist ist jeder Ersatz ausgeschlossen.
§11. Vergütung/Leistungszurückhaltung
§12. Vertragsdauer und Kündigung
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die
Zusammenarbeit mit Auftraggebern von sonstigen Werbeeinschaltungen.
§ 1. Allgemeines, Geltungsbereich
§ 2. Vertragsabschluß
§ 3 WHI Dienstleistungen
Setzen von Links:
§ 4. Angaben der Anbieter
• Falsche und / oder fehlerhafte Angaben über Produkte und Objekte
• Suchende durch unkonkrete oder gar falsche Angaben auf ein Angebot
aufmerksam zu machen (darunter fallen u.a. unvollständige Angebote,
falsche Adressangaben oder geografische Zuordnungen etc.)
• Die Weitervermittlung von Interessenten zu entgeltlichen Internet- oder
Telefondiensten (insb. 0190 oder 0900-Nummern)
• Inseratseinschaltungen die Gesetzeswidrig sind, wie Pornographie jeglicher Art.
• keine gewerblichen Schutzrechte wie insbesondere Fotorechte, Bildrechte,
Urheberrechte und Markenrechte Dritter und anderer Rechte Dritter so wie keine
Rechte der Veröffentlichung und des Datenschutzes verletzen.
Solche Angaben stellen eine Manipulation unserer Suchmaschine dar.
Viele Suchende werden durch diese Art des Vorgehens verwirrt und getäuscht.
§ 5. Unübertragbarkeit und Vertraulichkeit
Rechte :
a) zum Aufbau einer eigenen Datenbank in jeder medialen Form und/oder
b) für eine gewerbliche Datenverwertung oder Auskunftserteilung und/oder
c) für eine sonstige gewerbliche Verwertung verwenden.
d) Es darf keine Rechte bezüglich unlauteren Wettbewerb, Diskriminierung und
irreführende Werbung verletzen und keine Viren, „Trojanische Pferde“, „Würmer“,
„Zeitbomben“, „Cancel Bots“ und andere Softwareprogrammroutinen enthalten,
die irgendein System, Daten oder persönliche Informationen schädigen oder
sonst irgendwie negativ beeinflussen können. Des Weiteren erhält WHI das
Recht, die Inhalte umzuarbeiten, insbesondere wenn diese nicht den
Anforderungen nach Ziffer 4 dieser AGB entsprechen.
§ 6. Verwendung der durch die WHI vermittelten Informationen
Gleichlautend wie AGB I § 6
§ 7. Versendung ergänzender Informationen und Angebote, ergänzende Angebotsverbreitung.
Gleichlautend wie AGB I § 8
§ 8. Speicherung von Daten
Gleichlautend wie AGB I § 9
§ 9.Gewährleistung, Haftung
Gleichlautend wie AGB I § 10
§ 10.Vergütung/Leistungszurückhaltung
Gleichlautend wie AGB I § 11
§ 11.Vertragsdauer und Kündigung
Gleichlautend wie AGB I § 12
III. Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Zusammenarbeit mit Kauf und Mietinteressenten für Immobilien
Mobilien und Yachten.
Allgemeines/Geltungsbereich:
Nachfolgend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Bearbeitung von Nachfragen durch die World-House-Invest-Europe S.A. (nachstehend WHI genannt) geregelt.
§ 1. Provisionsregelung
a) Provisionsregelung für Kaufinteressenten:
Höchstprovisionen sind 5% des Kaufpreises + der gesetzlichen Mehrwertsteuer für den Käufer soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird. Eine andere Vereinbarung ist automatisch gegeben, wenn der Kaufinteressent von sich aus der WHI binnen maximal 14 Tagen meldet, dass er, das ihm bekannt gegebene Projekt – Objekt – Produkt gekauft hat und eine Provisionsrechnung anfordert. Bei Zahlung innerhalb von weiteren 14 Tagen nach erhalt der Rechnung, kann der Interessent 60% vom Nettobetrag abziehen, so dass er auf eine Provisionshöhe von 2% + der Gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen hat. Der Nachlass wird aufgrund der Ehrlichkeit gegenüber der WHI gewährt. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so dass die WHI durch eigener Recherchierung ermitteln musste, dass der Interessent, das ihm nachgewiesene bzw. bekannt gegebene Projekt – Objekt – Produkt gekauft hat, ist dieser zur Zahlung der vollen Provisionshöhe von 5% verpflichtet.
b) Provisionsregelung für Mietinteressenten:
Mieter von Immobilienobjekten :
Soweit auf der jeweiligen Werbung bzw. Exposeangebot keine Provisionsregelung angeführt ist, besteht eine Höchstprovisionspflicht von 5% des Mietpreises gerechnet auf die Laufzeit der Mietobjektes + der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine andere Vereinbarung ist automatisch gegeben, wenn der Mietinteressent von sich aus, der WHI binnen maximal 14 Tagen meldet, dass er, das ihm bekannt gegebene Projekt – Objekt – Produkt gemietet hat und eine Provisionsrechnung anfordert. Bei Zahlung innerhalb von weiteren 14 Tagen nach erhalt der Rechnung, kann der Interessent 60% vom Nettobetrag abziehen, so dass er auf eine Provisionshöhe von 2% + der Gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen hat. Der Nachlass wird aufgrund der Ehrlichkeit gegenüber der WHI gewährt. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so dass die WHI durch eigener Recherchierung ermitteln musste, dass der Interessent, das ihm nachgewiesene bzw. bekannt gegebene Projekt – Objekt – Produkt gemietet hat, ist dieser zur Zahlung der vollen Provisionshöhe von 5% + MwSt. verpflichtet.
Mieter von Yachten :
Soweit auf der jeweiligen Werbung bzw. Exposeangebot keine Provisionsregelung angeführt ist, besteht eine Höchstprovisionspflicht von 15 % des Mietpreises gerechnet auf die Laufzeit des Mietobjektes + der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine andere Vereinbarung ist automatisch gegeben, wenn der Mietinteressent von sich aus, der WHI binnen maximal 14 Tagen meldet, dass er, das ihm bekannt gegebene Projekt – Objekt – Produkt gemietet hat und eine Provisionsrechnung anfordert. Bei Zahlung innerhalb von weiteren 14 Tagen nach erhalt der Rechnung, kann der Interessent 60% vom Nettobetrag abziehen, so dass er auf eine Provisionshöhe von 6% + der Gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen hat. Der Nachlass wird aufgrund der Ehrlichkeit gegenüber der WHI gewährt. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so dass die WHI durch eigener Recherchierung ermitteln musste, dass der Interessent, das ihm nachgewiesene bzw. bekannt gegebene Projekt – Objekt – Produkt gemietet hat, ist dieser zur Zahlung der vollen Provisionshöhe von 15% + MwSt. verpflichtet.
§ 2. Zugriff auf die WHI Datenbank
WHI ermöglicht den Nachfragern von Immobilien – Mobilien – Yachten über das Internet den kostenlosen Zugriff
1. auf die in der WHI Datenbank enthaltenen passenden Objekte – Projekte –
Produkte - Yachtenexposes
2. auf die Hypothekenplattform zur Berechnung von Baufinanzierungskonditionen
Berechnung von Sparplänen und Kapitalanlageformen.
3. auf werbende Firmen und deren Links
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung dieses Zugriffs besteht nicht, insbesondere
kann die WHI jederzeit eine weitere Nutzung untersagen.
§ 3. Verwendung der durch Angebote gewonnenen Informationen:
Die durch Zugriff auf die WHI Datenbank gewonnenen Informationen dürfen nur persönlich und nur im Zusammenhang mit dem konkreten Interesse an dem Erwerb oder der Anmietung des nachgefragten Objekts – oder Produktes verwendet werden.
Sämtliche Rechte (Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte) an dem Datenbankwerk, der Datenbank und den hier eingestellten Inhalten, Daten und sonstigen Elementen liegen ausschließlich bei der WHI; etwaige Rechte des Anbieters an den von ihm eingestellten Inhalten bleiben hiervon unberührt.
Der Nachfrager hat im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen das Recht, ausschließlich unter Verwendung der von der WHI zur Verfügung gestellten Online-Suchmasken einzelne Datensätze auf seinem Bildschirm sichtbar zu machen und zur dauerhaften Sichtbarmachung einen Ausdruck zu fertigen. Eine automatisierte Abfrage durch Scripte o.ä. ist nicht gestattet. Urheberechtshinweise oder sonstige Schutzrechtsvermerke auf der Website von WHI dürfen nicht verändert werden. Der Nachfrager darf die durch Abfrage gewonnenen Daten weder vollständig, noch teilweise oder auszugsweise verwenden
• zum Aufbau einer eigenen Datenbank in jeder medialen Form und/oder
• für eine gewerbliche Datenverwertung oder Auskunftserteilung und/oder
• für eine sonstige gewerbliche Verwertung. Die Verlinkung, Integration oder
sonstige Verknüpfung der Datenbank oder einzelner Elemente der Datenbank
mit anderen Datenbanken oder Meta-Datenbanken ist unzulässig.
§ 4. Keine Gewähr für den Inhalt von Angeboten bzw. für die angegebenen Konditionen
Angebote: Die WHI vermittelt bei der Zusammenführung von Anbietern und Nachfragern die jeweils an die WHI gegebenen Informationen. Die WHI übernimmt dabei keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit der an die WHI gegebenen Informationen. Eine Haftung der WHI im Zusammenhang mit dem Inhalt der Informationen scheidet aus.
Angegebene Konditionen: Für die auf der Hypothekenplattform angezeigten Konditionen, Zinsen oder monatlichen Raten leistet die WHI keine Gewähr auf Richtigkeit. Die dargestellten Zinskonditionen sind das Ergebnis einer Vorprüfungsberechnung der Finanzierungskonditionen der jeweiligen Anbieter und werden von diesen zur Verfügung gestellt. Die WHI weist ausdrücklich darauf hin, dass ihre Daten und Angaben nicht überprüft werden.
§ 5. Keine Verpflichtung zur Übermittlung eines Angebotes, eines Finanzierungs- oder Veranlagungsvertrages durch die Anbieter oder der WHI
Der Nachfrager hat keinerlei Recht auf Zusicherung eines Angebotes einer Immobilie- einer Mobilie – einer Yacht oder irgendeinem im Internet aufscheinenden Produktes. Auch keinerlei Recht auf Anbietung oder Zusicherung einer Finanzierung welcher Art auch immer. Die WHI ist wohl Anbieter und Vermittler von Immobilien-Mobilien -Yachten –Finanzierungen – Veranlagungen – Dienstleistungen, behält sich jedoch das Recht vor, selbst zu bestimmen, an wen Sie die Angebote – die Informationen und Dienstleistungen gibt.
§ 6. Informationen von Kooperationspartnern
Die WHI stellt über Ihre Website auch Informationen geeigneter Kooperationspartner zur Verfügung. Für deren Inhalte sind allein die jeweiligen Kooperationspartner verantwortlich. Für deren Leistungen gelten allein deren Bedingungen.
§ 7. Versendung ergänzender Informationen und Angebote
Die WHI ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Nachfragern auch eigene und fremde Zusatzinformationen oder Zusatzangebote, die u.a. im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Ankauf oder der Anmietung stehen, zu übermitteln.
§ 8. Speicherung von Daten
Sämtliche von den Nachfragern an die WHI gegebenen Daten werden von der WHI zu den vorstehend genannten und sich aus dem Kundenauftrag im einzelnen ergebenen Zwecken gespeichert und verarbeitet. Die WHI wird die einschlägigen Datenschutzbestimmungen beachten.
§ 9. Zusendung des Newsletter
Auf Nachfrage übersendet die WHI an interessierte Kunden kostenlose Newsletter. Ein Rechtsanspruch auf die Zusendung besteht nicht, insbesondere kann die WHI die Versendung des Newsletter jederzeit einschränken oder ganz einstellen. Die Zusendung weiterer Newsletter unterbleibt, wenn der Kunde gegenüber der WHI anzeigt, dass er keine weiteren Zusendungen des Newsletter mehr wünscht. Die entsprechende Mitteilung ist zu richten an:
World-House-Invest-Europe S.A.
whi@w-h-i.com
§ 10. Haftung – Haftungsausschluss -Gewährleistung
Die Inhalte dieser Webseiten werden mit Sorgfalt recherchiert. Gleichwohl übernimmt die WHI keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf diesen Seiten befindlichen Informationen.
Hinweis: Die WHI ist für Inhalte externer Seiten, auf die im Rahmen dieses Onlineangebotes verwiesen wird, nicht verantwortlich und lehnt jegliche Haftung für deren Inhalte ab!
Gewährleistungsansprüche gegenüber der WHI sind beschränkt auf Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und nur den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Ein Recht auf Selbstvornahme besteht nicht.
Jegliche Haftung von der WHI auf Schadensersatz - auch im Rahmen der Gewährleistung - ist ausgeschlossen.
Jegliche Haftung von der WHI ist gegenüber den Nachfragern und Anbietern grundsätzlich ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht,
• für die Haftung wegen Vorsatzes,
• wenn ein Schaden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von der WHI oder auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht,
• für die Haftung wegen der Verletzung solcher Vertragspflichten, die für
die Erreichung des Vertragsziels unverzichtbar sind (Kardinalpflichten),
• soweit die WHI eine Garantie für eine bestimmte Eigenschaft übernommen hat
• für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Haftung für redaktionelle Beiträge im Kaufplaner. Alle redaktionellen Beiträge des Kaufplaners beruhen auf vertrauenswürdigen Quellen oder werden von Partnern zur Verfügung gestellt, welche der WHI für vertrauenswürdig und unabhängig hält. Die dargestellten Informationen beruhen auf der jeweiligen Erfahrung der Autoren und bilden nur deren persönliche Ansicht dar, ohne Anspruch auf allgemeine Gültigkeit zu erheben. Die redaktionellen Beiträge sollen einen allgemeinen Überblick über die behandelten Themen geben und gehen nicht auf die individuelle Situation des Nachfragers ein. Die WHI weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die Veröffentlichung der Beiträge keinerlei individuelle Beratung geleistet wird und keinerlei Rechtsberatung oder Steuerberatung beabsichtigt ist.
IV. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kapitalanlagen und Kreditgeschäfte
§ 1. Verfügungsberechtigung:
Die der WHI bekannt gegebene Unterschriftenregelung gilt ihr gegenüber ausschließlich und bis zu einem an sie gerichteten schriftlichen Widerruf, ungeachtet anders lautendender Handelsregistereinträge und Veröffentlichungen. Die W-H-I ist frei in der Entscheidung, die Ihr anvertrauten Gelder im Rahmen der auf dem Antrag angeführten Risikobereich ( A-E) zu veranlagen. auch ist die W-H-I berechtigt, aber nicht verpflichtet, bei Gefahr in Verzug, die Ihr anvertrauten Gelder in einen geringeren Risiko- bereich zu veranlagen ohne den Kapitalgeber vorher zu befragen. Die World – House – Invest – Europe S.A. haftet für keinen Schaden, der aus einer Veranlagung sich ergibt. Ausgenommen, der Kunde beauftragt sein Kapital im Risikobereich der Anlage (A) Rentendepot zu veranlagen. In diesem Fall haftet die W-H-I ausschließlich nur für das eingesetzte Kapital minus der angeführten Gebühren, nicht aber für bereits erwirtschaftete Gewinne. Bereits erwirtschaftete Gewinne durch die W-H-I können von der W-H-I durch Fehlinvestitionen oder sonstig wirtschaftliche Einbrüche wieder aufgebraucht bzw. verwirtschaftet werden, ohne vom Kapitalgeber, dafür haftbar gemacht zu werden.
§ 2. Legitimationsprüfung:
Den aus dem Nichterkennen von Legitimationsmängeln und Fälschungen entstehenden Schaden trägt der Kunde, sofern die WHI kein grobes Verschulden trifft.
§ 3. Mangelnde Handlungsfähigkeit:
Der Kunde trägt jeden Schaden, der aus mangelnder Handlungsfähigkeit seiner Person oder Dritte entsteht, sie sei bezüglich seiner Person hinsichtlich seiner Bevollmächtigten oder anderer Dritter der WHI schriftlich mitgeteilt worden.
§ 4. Mitteilungen der WHI:
Mitteilungen und Anzeigen der WHI gelten als gehörig erfolgt, wenn sie an die letzte vom Kunden bekannt gegebene Adresse oder gemäss seinen letzten Weisungen abgesandt worden sind. Als Zeitpunkt des Versands gilt das Datum der im Besitze der WHI befindlichen Kopien oder Versandlisten. Besondere Weisungen über Adressierung oder Zurückhaltung von Korrespondenzen, Auszügen usw. werden von ihr unverbindlich und ohne ihre Verantwortlichkeit entgegengenommen. Hauslagernde Post gilt als zugestellt am Datum, das sie trägt.
§ 5. Übermittlungsfehler:
Den aus der Benützung von Post, Telegraf, Telefon, Telex, anderen Übermittlungsarten oder Transportanstalten, namentlich aus Verlust, Unregelmäßigkeit, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen entstehenden Schaden und jegliches damit verbundene Risiko trägt ausschließlich der Kunde.
§ 6. Mangelhafte Ausführung von Aufträgen:
Wenn infolge Nichtausführung oder verspäteter Ausführung von Aufträgen (Börsenaufträge ausgenommen) Schaden entsteht, so haftet die WHI lediglich für etwaigen Zinsausfall, es sei denn, sie sei im Einzelfall auf die drohende Gefahr eines darüber hinausgehenden Schadens hingewiesen worden.
§ 7. Reklamationen von Kunden:
Reklamationen des Kunden wegen Ausführung oder Nichtausführung von Aufträgen jeder Art oder Beanstandungen von Rechnungs-, Konten-, oder Depotauszügen als auch anderen Mitteilungen sind sofort nach Empfang der diesbezüglichen Anzeige, spätestens aber innerhalb der von der WHI ausgesetzten Frist anzubringen, andernfalls die Ausführung bzw. Nichtausführung sowie die entsprechenden Auszüge, Rechnungsabschlüsse, Abrechnungen, Anzeigen, Mitteilungen usw. ohne weiteres als genehmigt gelten. Unterbleibt eine zu erwartende Anzeige der WHI, so hat die Reklamation so zu erfolgen, wie wenn die anzeigenden Kunden im üblichen Geschäftsablauf und gewöhnlichen Postlauf zugegangen wäre. Bei verspäteten Reklamationen trägt der Kunde den hieraus entstehenden Schaden.
§ 8. Verwaltungs- und Pfandrecht:
Die WHI hat an allen Vermögenswerten, die sich jeweils für Rechnung des Kunden in ihrem Besitz befindet oder die sie anderswo aufbewahrt, ein Pfandrecht und bezüglich aller Forderungen ein Verrechnungsrecht für alle ihre aus der WHI - Verbindung jeweils bestehenden Ansprüche, ohne Rücksicht auf die Fälligkeit oder Währung. Dies gilt auch für Kredite und Darlehen mit speziellen oder ohne Sicherheiten. Die WHI ist nach Ihrer Wahl zur zwangsrechtlichen oder freihändigen Verwertung der Pfänder berechtigt, sobald der Kunde mit seiner Leistung in Verzug ist. Sie kann den Kunden unter Aufrechterhaltung des Pfandrechtes auch auf Pfändung bzw. Konkurs betreiben. Bei der Verwertung des Pfandes, ist die WHI zum Selbsteintritt befugt.
§ 9. Konten – Depotbestimmungen:
Die Rechnungen werden nach Wahl der WHI halbjährlich oder jährlich auf Semester oder Jahresende abgeschlossen unter Gutschrift bzw. Belastung der vereinbarten festgesetzten oder üblichen Zinsen, Kommissionen, Spesen und Steuern. Die WHI behält sich vor, ihre Zins- und Kommissionssätze jederzeit namentlich bei veränderten Geldmarktverhältnissen, abzuändern und dem Kunden hievon auf dem Zirkularweg, Fax, E-Mail oder Post oder auf andere geeignete Weise Kenntnis zu geben. Dies betrifft ausschließlich wenn der Kunde direkt von der WHI Kredite oder Haftungsbürgschaften bezogen hat. Treuhandgelder für Ankäufe bzw. aus Verkäufen (Immobilien – Yachten sonstig.) werden die Zinsen von jener Bank weiterverrechnet, bei der das Treuhandgeld veranlagt wurde. Bei Treuhandgeldern welche die WHI zur freien Wirtschaft erhält, wird keine Garantie, weder für Kapital noch für Erträge gegeben, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen. ( Kapitalgarantierte Sparplan – bzw. Veranlagung) Wenn die Rechnungsauszüge der WHI nicht spätestens innerhalb drei Monat beanstandet werden, gelten Sie als genehmigt, und zwar auch dann, wenn die vom Kunden zu unterschreibende Richtigbefundanzeige bei der WHI nicht eingetroffen ist. Die ausdrückliche oder stillschweigende Anerkennung des Rechnungsauszuges schließt die Genehmigung und Neuerung aller in ihm enthaltenen Poste, sowie allfälliger Vorbehalte der WHI in sich. Sofern der Rechnungssaldo zu lasten des Kontoinhabers lautet, gilt er von ihm als Schuld gegenüber der WHI anerkannt, auch wenn das Rechnungsverhältnis fortgesetzt wird. Liegen vom Kunden verschiedene Aufträge vor, deren Gesamtbetrag sein verfügbares Guthaben oder den ihm gewährten Kredit übersteigt, so ist die WHI berechtigt, ohne Rücksicht auf das Datum der Disposition oder deren zeitliches Eintreffen nach eigenem freiem Ermessen zu bestimmen, welche Verfügungen ganz oder teilweise auszuführen sind. Die Gutschriften von erhaltenen Geldern in Fremdwährung erfolgen in US Dollar oder Schweizer Franken oder Euro, und zwar zum Kurs jenes Tages, an welchem der gutzuschreibende Betrag auf dem Konto der Bank der WHI eingetroffen ist. Es sei denn, der Kunde zahlt in der richtigen Währung ein, auf das, das Konto läuft. Die Gelder werden in der gleichen Währung wieder ausbezahlt. Es sei denn, es liegt ein Auftrag vor, in einer bestimmten Währung auszuzahlen. In diesem Fall wird zum Tageskurs minus der anfallenden Wechsel- und Bankspesen ausbezahlt. Bei eingehenden Zahlungen zu Gunsten eines Kunden, der bei der WHI mehrere Schulden hat, behält sich die WHI vor zu bestimmen, auf welche Schulden die Zahlungen anzurechnen sind.
§ 10. Kündigung der Geschäftsverbindung:
Die WHI hat das Recht, bestehende Geschäftsverbindungen jederzeit nach freiem Ermessen mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Insbesondere auch zugesagte Kredite zu annullieren. Benützte Kredite kann die WHI mit sofortiger Wirkung annullieren und Ihre dadurch sofort zur Rückzahlung fällig gewordene Guthaben ohne weitere Kündigung einzufordern, wenn Gefahr in Verzug ist, dass der Kunde wirtschaftlich nicht mehr denselben Status hat, als er den Kredit ansuchte, wenn die wirtschaftliche Lage der WHI es erfordert.
§ 11. Haftung – Haftungsausschluss –Gewährleistung:
Haftungsgrundsatz:
Bezugnehmend ausschließlich AGB III haftet die WHI bei Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer Angestellten und der Personen, die Sie zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas abweichend regeln, gehen diese Regelungen vor. Hat der Kunde durch schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, so ist die WHI von jeglicher Schadensverpflichtung befreit. Die WHI haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse eintreten. Schadensansprüche sind binnen 2 Monaten gegenüber der WHI schriftlich geltend zu machen, nach dieser Frist ist jeder Ersatz ausgeschlossen. Die Höchstsumme für Schadenersatz und Gewährleistung ist auf € 5000,00 pro Schadensfall begrenzt, wobei mehrere Geschädigte diesen Betrag anteilig erhalten.
§ 12. Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel
1. Die WHI behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Nutzer per E-Mail zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. Die WHI wird den Nutzer in der E-Mail, welche die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.
2. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
§ 13. Wichtige Informaionen
Bitte Button Wichtige Informationen anklicken!
§ 14. Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit der WHI unterstehen dem Recht dem Luxemburgischem Recht.. Erfüllungsort, Betreibungsort für Kunden mit ausländischem Wohnsitz/ Sitz, sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten ist Luxembourg. Die WHI hat indessen das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes/ Sitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
Der Vertrag geht auf Rechtsnachfolger über.
Die AGB´s wurden in deutscher Sprache verfasst und sollte die Auslegung der Geschäftsbedingungen in einer anderen Sprache zu Unklarheiten oder zu anderen Ergebnissen führen, so ist die deutsche Version maßgeblich.
World-House-Invest-Europ S.A. Gericht Luxembourg
Unsere LADUNGSFÄHIGE ANSCHRIFT ist:
204 rte de Luxembourg, L7241 Bereldange
Unsere VERTRETUNGSBERECHTIGTEN GESCHÄFTSFÜHRER sind: Franz Aggstein
Handelsregisternummer B 97372
