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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
World-House-Invest-Europe S.A.

Die nachstehenden Bedingungen dienen einer klaren Regelung der gegenseitigen Beziehungen zwischen Kunden und der World-House-Invest- Europe S.A., folgend WHI genannt.

I.  Allgemeine Geschäftsbedingungen
    für die Zusammenarbeit mit Anbietern von Immobilien-Mobilien - Yachten

§ 1. Allgemeines, Geltungsbereich

Nachfolgend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das durch die World-House-Invest-Europe S.A.  (nachstehend WHI genannt) angebotene Immobilien- Mobilien – Yachten  Marketing von Miet- und Verkaufsobjekten im Verhältnis zu den Anbietern solcher Objekte geregelt.
Der Verkäufer – Vermieter  ist verpflichtet die WHI hinsichtlich des Verkaufes zu unterstützen, indem der Verkäufer entsprechende Unterlagen (Pläne, Grundbuchsauszüge, Fotos etc.) der WHI aushändigt und Besichtigungen  möglichst  nicht vereitelt. Weiteres verpflichtet sich der Verkäufer, der WHI  alle Wertminderungen (Miet- oder Sonstige Rechte, Schäden jedweder Art etc.) des Kaufobjektes mitzuteilen.
§ 2. Vertragsabschluß
Der Vertragsabschluss eines Werbepaket bzw. einer Werbeeinschaltung kommt durch Ausfüllen des Anmeldeformulars und durch Anklicken des Buttons „Weiter“ einerseits und durch Bestätigung der Anmeldung durch WHI andererseits zustande. Durch anklicken des Buttons weiter, bestätigt er damit  die AGB der WHI ausführlich gelesen und verstanden zu haben. Kommt der Vertragsabschluß über  Telefonischem Auftrag, so dass die vom Auftraggeber  gegebenen Daten und Fotos die WHI selbst eintragen muß, so ist vom Auftraggeber  ein  schriftliches Formular unterfertigt an die WHI  per Post oder per Fax zu schicken. Die WHI ist verpflichtet, dem Auftraggeber  die  AGB sowie „Wichtige Informationen und Preistabelle  mittels Fax-E-Mails oder Post zu senden. Der Auftraggeber  bestätigt mit Unterfertigung dieses  Formulars den Inhalt  der AGB-Wichtige Informationen und Preistabelle zu kennen und zu verstehen.  Der Auftraggeber eines „Privatpaket“, einer „Testaktion“ und eines „Gewerbepaket“ gibt mit Eingabe dessen zugleich auch einen Vermittlungsauftrag ohne Provisionspflicht, soweit er sich gemäß  AGB I/7  verhält, dass  er den Verkauf an einen von der WHI gebrachten Kunden der WHI meldet.  Kommt ein Vertragsabschluß eines Vermittlungs-auftrages mittels Maklerauftrages zustande, so gilt dessen Inhalt.
§ 3. WHI Dienstleistungen
Bei Angeboten wird WHI die auf der Grundlage der übermittelten Objektdaten erstellten Exposes online über das Internet interessierten Nachfragern zur Verfügung stellen. Die Auswahl passender Nachfrager und passender Angebote obliegt der WHI. WHI ist bemüht, seine Leistungen an aktuelle technische Entwicklungen und aktuelle Marktentwicklungen anzupassen. 
WHI behält sich daher Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners für diesen zumutbar sind.
§ 4. Angaben der Anbieter
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass die Daten und Bilder, die er auf die Website von WHI eingibt bzw.  hochlädt oder hochladen lässt ausschließlich seriöse Immobilien – Mobilien –Yachtangebote – Produkte  und sonstige  Werbeeinschaltungen einzustellen und die an die WHI  übermittelten Informationen über das Angebot sorgfältig und wahrheitsgemäß zusammenzustellen und dieses unverzüglich zu deaktivieren, wenn das angebotene Objekt nicht mehr verfügbar (z.B. vermarktet oder reserviert) ist. Weiterhin verpflichtet sich der Anbieter nur Angebote, die sich in seinem eigenen Vermarktungsbestand befinden oder für die er einen Vermarktungsauftrag hat, anzubieten. Für Inhalt und Richtigkeit der übergebenen Daten ist ausschließlich der Anbieter verantwortlich. Hierbei muss er alle für die Entscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale des Angebotenen  wahrheitsgemäß angeben. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte etc.) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Anbieter hält die WHI von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber der WHI geltend gemacht werden. Das umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.
Angebotsgestaltungen, die ausschließlich dem Zweck dienen, die Aufmerksamkeit von Interessenten zu gewinnen, wird als Missbrauch betrachtet und werden nach einmaliger Ankündigung von WHI gelöscht. Solche Angebotsgestaltungen sind z.B.:

•    Falsche und / oder fehlerhafte Angaben über Produkte und Objekte
•    Exposés als Werbefläche für das eigene Unternehmen zu missbrauchen
•    Suchende durch unkonkrete oder gar falsche Angaben auf ein Angebot
     aufmerksam zu machen (darunter fallen u.a. unvollständige Angebote, falsche
     Adressangaben oder geografische Zuordnungen etc.)
•    Die Weitervermittlung von Interessenten zu entgeltlichen Internet- oder
     Telefondiensten (insb. 0190  oder 0900-Nummern)
•    Inseratseinschaltungen die Gesetzeswidrig sind, wie Pornographie jeglicher  Art.
•    keine gewerblichen Schutzrechte wie insbesondere Fotorechte,  Bildrechte,
     Urheberrechte und Markenrechte Dritter und anderer Rechte Dritter so wie keine
     Rechte der Veröffentlichung und des Datenschutzes verletzen. Solche Angaben
     stellen eine Manipulation unserer Suchmaschine dar. Viele Suchende werden durch
     diese Art des Vorgehens verwirrt und getäuscht.

§ 5. Unübertragbarkeit und Vertraulichkeit

Die Rechte des Anbieters aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
Das Passwort, welches dem Anbieter den Zugang zum persönlichen Bereich und somit auch zur Datenerfassung ermöglicht, ist streng vertraulich zu behandeln und darf an Dritte keinesfalls weitergegeben werden. Der Anbieter trifft die geeigneten und angemessenen Maßnahmen, um eine Kenntnisnahme seines Passwortes durch Dritte zu verhindern.
Rechte:
Sämtliche Rechte (Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte) an dem Datenbankwerk, der Datenbank und den hier eingestellten Inhalten, Daten und sonstigen Elementen liegen ausschließlich bei der WHI, etwaige Rechte des Anbieters an den von ihm eingestellten Inhalten bleiben hiervon unberührt. Der Anbieter hat im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen das Recht, ausschließlich unter Verwendung der von der WHI zur Verfügung gestellten Online-Suchmasken einzelne Datensätze auf seinem Bildschirm sichtbar zu machen und zur dauerhaften Sichtbarmachung einen Ausdruck zu fertigen. Eine automatisierte Abfrage durch Scripte o.ä. ist nicht gestattet. Urheberechtshinweise oder sonstige Schutzrechtsvermerke auf der Website von WHI dürfen nicht verändert werden.

Der Anbieter darf die durch Abfrage gewonnenen Daten weder vollständig, noch teilweise oder auszugsweise
a)  zum Aufbau einer eigenen Datenbank in jeder medialen Form und/oder
b)  für eine gewerbliche Datenverwertung oder Auskunftserteilung und/oder
c)  für eine sonstige gewerbliche Verwertung verwenden. Die Verlinkung, Integration
     oder sonstige Verknüpfung der Datenbank oder einzelner Elemente der Datenbank
      mit anderen Datenbanken oder Meta-Datenbanken ist unzulässig.
d)  keine Rechte bezüglich unlauteren Wettbewerb, Diskriminierung und irreführende
     Werbung verletzen und keine  Viren, „Trojanische Pferde“, „Würmer“,
     „Zeitbomben“, „Cancel Bots“ und andere Softwareprogrammroutinen enthalten,
     die irgendein System, Daten oder persönliche Informationen schädigen oder sonst
     irgendwie negativ beeinflussen können. Des Weiteren erhält  WHI das Recht,
     die Inhalte umzuarbeiten, insbesondere wenn diese nicht den Anforderungen
     nach Ziffer 4 dieser AGB entsprechen.
§ 6. Verwendung der durch die WHI  vermittelten Informationen
Der Anbieter ist verpflichtet, die ihm aufgrund des Angebotes zugeleiteten Informationen über Nachfragen nur im Zusammenhang mit dem beabsichtigten konkreten Geschäft zu nutzen. Jede Weitergabe von Informationen an Dritte oder Nutzung der Informationen zu anderen Zwecken ist verboten.
§ 7. Ausdrücklicher Hinweis bei Courtageverlangen
Provisionsregelung für die Objektanbieter:
o    Höchstprovisionen  sind 5 %  des Kaufpreises für  den Verkäufer soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird. Eine andere Vereinbarung ist automatisch gegeben, wenn der  Anbieter  eine  Inseratseinschaltung  gegen Entgelt auf der Internetplattform der WHI gebucht hat. In diesem Falle zahlt der Anbieter keine Provision soweit er sich an die  AGB  hält . Der Anbieter ist verpflichtet, den Käufer zu befragen woher dieser die Information des Produktes bzw. Projektes hat. Bekam der Kaufinteressent die Information durch die WHI, was  von dieser nachgewiesen werden muss, so ist der Verkäufer verpflichtet, den Vertragsabschluß bzw. den Verkauf innerhalb 14 Tagen nach Vertragsabschluss an die WHI zu melden. Unterlässt der Anbieter dies, geht die WHI  davon aus, dass ein versuchter Betrug vorliegt und ist die  WHI  somit einvernehmlich berechtigt, 1,5%  von der Kaufpreissumme + der gesetzlichen  MwSt.  als Provision  in Rechnung zu stellen, ohne einer Rückvergütung der gebuchten Inserierungen. 
o    Die WHI ist auch berechtigt mit dem Kunden einen Fixpreis für ein Projekt zu
      vereinbaren. Darüber hinaus erzielte Kaufpreisgelder stehen der WHI als
      Vermittlungsprovision zu.
o  Ist der Anbieter ein gewerbeberechtigter Immobilienvermittler oder Yachtenvermittler, so wird diesem auch keine  Provision in Rechnung gestellt. Welche Vereinbarung dieser mit dem  Besitzer des  Objektes oder dessen Bevollmächtigten hat, obliegt nicht  der WHI und ist auch nicht von Interesse der WHI. Die WHI lehnt diesbezüglich  auch jegliche Verantwortung oder Haftung solcher externen Vereinbarungen oder Verträgen ab. Der gewerberechtliche  Vermittler hat keinen Anspruch auf  Käufer oder Mieterprovisionen.  Es sei denn, dieser hat mit der WHI eine gesonderte Vereinbarung, die besagt, dass er  Teilprovisionsberechtigt ist. (Vermittlungspartnervereinbarung)
§ 8. Versendung ergänzender Informationen und Angebote, ergänzende Angebotsverbreitung.

Die WHI  ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Anbietern und Nachfragern auch eigene und fremde Zusatzinformationen oder Zusatzangebote, die unter anderem. im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Verkauf, Ankauf, Vermietung oder Anmietung stehen, zu übermitteln. Die WHI  ist ebenfalls berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine für den Anbieter kostenlose ergänzende Verbreitung des Angebots über kooperierende Immobilienbörsen -  Internetplattformen – und anderen Medien vorzunehmen.
§ 9. Speicherung von Daten
Die von dem Kunden an die WHI gegebenen Daten werden von der WHI zu den sich aus dem vorstehend genannten und sich aus dem Kundenauftrag im Einzelnen ergebenden Zwecken gespeichert und verarbeitet. Die WHI wird dabei die einschlägigen Datenschutzbestimmungen beachten.
§ 10. Gewährleistung, Haftung
Gewährleistungsansprüche gegenüber der WHI sind beschränkt auf Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Anbieter  vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und  nur  den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Ein Recht auf Selbstvornahme besteht nicht. Die Höchstsumme für Schadenersatz und Gewährleistung ist auf € 500,00 pro Schadensfall begrenzt, wobei mehrere Geschädigte diesen Betrag anteilig erhalten. Ansprüche sind ab dem Schadensdatum binnen 2 Monaten gegenüber der WHI schriftlich geltend zu machen, nach dieser Frist ist jeder Ersatz ausgeschlossen.
§11. Vergütung/Leistungszurückhaltung
Die Preise und Produkte für die einzelnen WHI-Dienstleistungen richten sich nach der in dem Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preisliste und dem Produktangebot. Im Falle einer automatischen Vertragslaufzeitverlängerung bestimmt sich die Vergütung für die durch die Verlängerung hinzutretende Vertragslaufzeit jeweils nach der Preisliste der Produkte, welche zwei Wochen vor dem Beginn der Kündigungsfrist für den Kunden Gültigkeit haben. Zahlungen sind nach Rechnungserhalt sofort fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden  50% über den Banküblichen Zinsen berechnet. Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich die WHI vor, die eigene vertragliche Leistung, bis zur Beendigung des Verzugs, zurückzuhalten. Kosten, die durch die Forderungseintreibung bzw. bei Rücklastschriften der WHI entstehen, werden weiter belastet.
§12. Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer beginnt mit dem Zeitpunkt der elektronischen Registrierung der  Werbeeinschaltung und  wird auf die Dauer von 3 – 12 Monaten je nach Packet er abschließt, vereinbart. Die  Werbeeinschaltung läuft automatisch  3 Monate  weiter, wenn er nicht Kündigt. Die Kündigungsfrist  läuft mit  vorletztem Tag der vorangegangenen Einschaltung ab.  Die Kündigung kann mittels Fax- E-Mail – oder Brief  gemacht werden. Jedoch stellt  eine E-Mail Benachrichtigung keinen Beweis dar. Als Kündigungszeitpunkt gilt  der Tag an dem  der WHI die Kündigung vorliegt. Bei der Kündigung muß unbedingt die Auftragsnummer angeführt werden. Ist diese nicht vorhanden oder nicht leserlich, so  wird diese Kündigung nicht als solches  akzeptiert. Sollte die Einschaltung aus welchen Gründen immer, trotz  richtiger Kündigung vom  Auftraggeber  länger Inseriert sein, so  ist  diese  Inseratszeit bis zur Ausschaltung aus der Internetplattform gratis. Ist eine Rechnung  durch die WHI  für diese Verlängerung gestellt worden, so ist diese zu stornieren.  Wurde jedoch  durch den Auftraggeber nicht Zeitgerecht storniert, so ist für das gleiche Packet  auf die Dauer von  mindestens 3 Monaten zu zahlen. Ist die vorangegangene Werbung  für längere Zeit, zum Beispiel 12 Monate  abgeschlossen worden, so wird dem  Auftraggeber  auch nur ein Werbepacket von 3 Monaten verrechnet. Der  Auftraggeber hat  in den folgenden drei Monaten die Möglichkeit  das  Werbepaket  zu dem günstigeren Preis  auf  sechs oder 12 Monat zu verlängern. Damit bekommt er eine Nachverrechnung der Differenz auf den günstigeren  Tarif.  Verstößt jedoch ein Nutzer gegen die vertragliche Vereinbarung, insbesondere gegen die Nutzungsbedingungen, oder kommt der Nutzer trotz Mahnung in Verzug mit der Bezahlung des Nutzungsentgeltes ist die WHI, vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadenersatz berechtigt, den Vertrag vorzeitig aufzulösen und die Einschaltung des Nutzers samt Verlinkungen zu löschen.

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die
    Zusammenarbeit mit Auftraggebern von sonstigen Werbeeinschaltungen.


§ 1. Allgemeines, Geltungsbereich
Nachfolgend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das durch die World-House-Invest-Europe S.A.  (nachstehend WHI genannt) angebotene Werbefelder geregelt.
§ 2. Vertragsabschluß
Der Vertragsabschluss eines Werbepaket bzw. einer Werbeeinschaltung kommt durch Ausfüllen des Anmeldeformulars und durch Anklicken des Buttons „Weiter“ einerseits und durch Bestätigung der Anmeldung durch WHI andererseits zustande. Durch anklicken des Buttons weiter, bestätigt er damit  die AGB der WHI ausführlich gelesen und verstanden zu haben. Kommt der Vertragsabschluß über  Telefonischem Auftrag, so dass die vom Auftraggeber  gegebenen Daten und Fotos die WHI selbst eintragen muss, so ist vom Auftraggeber  ein  schriftliches Formular unterfertigt an die WHI  per Post oder per Fax zu schicken. Die WHI ist verpflichtet, dem Auftraggeber  die  AGB sowie „Wichtige Informationen und Preistabelle  mittels Fax-E-Mails oder Post zu senden. Der Auftraggeber  bestätigt mit Unterfertigung dieses  Formulars den Inhalt  der AGB-Wichtige Informationen und Preistabelle zu kennen und zu verstehen.
§ 3  WHI Dienstleistungen
Bei Angeboten wird WHI die auf der Grundlage der übermittelten Objektdaten erstellten Werbefelder online über das Internet interessierten Nachfragern zur Verfügung stellen. Die Auswahl passender Nachfrager und passender Angebote obliegt nicht der WHI.   WHI ist bemüht, seine Leistungen an aktuelle technische Entwicklungen und aktuelle Marktentwicklungen anzupassen.  WHI behält sich daher Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners für diesen zumutbar sind.
Setzen von Links:
Soweit der Kunde bereits eine eigene Homepage bzw. Internetadresse (URL = Unified Resource Locator) besitzt, besteht die Möglichkeit, Link von der Adresse oder seinem Werbebanner auf http://www. w-h-i.com zu der URL der Kunden zu setzen, d.h. der Nutzer kann durch Anklicken von Adresse oder Banner des Kunden über w-h-i.com auf dessen Homepage bzw. URL gelangen, auch wenn diese nicht von der WHI gespeichert und verwaltet wird. Die vertragliche Leistung der WHI besteht insoweit ausschließlich im fachgerechten Setzen des Links; die Abrufbarkeit der so angewählten URL zu gewährleisten ist nicht Vertragspflicht der WHI. Ausgeschlossen  zum  setzen von Links, sind Gewerbetreibende Immobilien-Mobilien – und Yachtmakler bzw. Händler und Inserenten von Privatpaket. Stellt  WHI fest, das unter anderem Firmennahmen Werbeflächen mit links zu Homepages von Immobilien - Mobilien - Yachtmakler oder Händler geschaltet wurde, ist die WHI berechtigt  Schadensersatzansprüche bis zu € 10.000,-- geltend zu machen.
§ 4. Angaben der Anbieter
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass die Daten und Bilder, die er auf die Website von WHI eingibt bzw.  hoch ladet  ausschließlich seriöse Werbeeinschaltungen einzustellen. Für Inhalt und Richtigkeit der übergebenen Daten ist ausschließlich der Anbieter verantwortlich. Hierbei muss er alle für die Entscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale des Angebotenen  wahrheitsgemäß angeben. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte etc.) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Anbieter hält die WHI von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber der WHI geltend gemacht werden. Das umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung. Werbefenster  die ausschließlich dem Zweck dienen, die Aufmerksamkeit von  Interessenten für Immobilien-Mobilien oder Yachten zu gewinnen, wird als Missbrauch betrachtet und werden nach einmaliger Ankündigung von WHI gelöscht.  Auch solche, die nicht im Zusammenhang der Art des Geschäftsbereiches der WHI liegt und solche die von der WHI nicht erwünscht sind. Solche Angebotsgestaltungen sind z.B.:
•    Falsche und / oder fehlerhafte Angaben über Produkte und Objekte
•    Suchende durch unkonkrete oder gar falsche Angaben auf ein Angebot
     aufmerksam zu machen (darunter fallen u.a. unvollständige Angebote,
     falsche Adressangaben oder geografische Zuordnungen etc.)
•    Die Weitervermittlung von Interessenten zu entgeltlichen Internet- oder
     Telefondiensten (insb. 0190 oder 0900-Nummern)
•    Inseratseinschaltungen die Gesetzeswidrig sind, wie Pornographie jeglicher  Art.
•    keine gewerblichen Schutzrechte wie insbesondere Fotorechte,  Bildrechte,
     Urheberrechte und Markenrechte Dritter und anderer Rechte Dritter so wie keine
     Rechte der Veröffentlichung und des Datenschutzes verletzen.
     Solche Angaben stellen eine Manipulation unserer Suchmaschine dar.
     Viele Suchende werden durch diese Art des Vorgehens verwirrt und getäuscht.
§ 5. Unübertragbarkeit und Vertraulichkeit
Die Rechte des Auftraggebers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
Das Passwort, welches dem Auftraggeber den Zugang zum persönlichen Bereich und somit auch zur Datenerfassung ermöglicht, ist streng vertraulich zu behandeln und darf an Dritte keinesfalls weitergegeben werden. Der Auftraggeber trifft die geeigneten und angemessenen Maßnahmen, um eine Kenntnisnahme seines Passwortes durch Dritte zu verhindern.
Rechte :
Sämtliche Rechte (Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte) an dem Datenbankwerk, der Datenbank und den hier eingestellten Inhalten, Daten und sonstigen Elementen liegen ausschließlich bei der WHI, etwaige Rechte des Anbieters an den von ihm eingestellten Inhalten bleiben hiervon unberührt.  Der Auftraggeber hat im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen das Recht, ausschließlich unter Verwendung der von der WHI zur Verfügung gestellten Online-Suchmasken einzelne Datensätze auf seinem Bildschirm sichtbar zu machen und zur dauerhaften Sichtbarmachung einen Ausdruck zu fertigen. Eine automatisierte Abfrage durch Scripte o.ä. ist nicht gestattet. Urheberechtshinweise oder sonstige Schutzrechtsvermerke auf der Website von WHI dürfen nicht verändert werden. Der Anbieter darf die durch Abfrage gewonnenen Daten weder vollständig, noch teilweise oder auszugsweise 

a)  zum Aufbau einer eigenen Datenbank in jeder medialen Form und/oder  
b)  für eine gewerbliche Datenverwertung oder Auskunftserteilung und/oder  
c)  für eine sonstige gewerbliche Verwertung verwenden.  
d)  Es darf keine Rechte bezüglich unlauteren Wettbewerb, Diskriminierung und
     irreführende Werbung verletzen und keine Viren, „Trojanische Pferde“, „Würmer“,
     „Zeitbomben“, „Cancel Bots“ und andere Softwareprogrammroutinen enthalten,
     die irgendein System, Daten oder persönliche Informationen schädigen oder
     sonst irgendwie negativ beeinflussen können. Des Weiteren erhält WHI das
     Recht, die Inhalte umzuarbeiten, insbesondere wenn diese nicht den
     Anforderungen nach Ziffer 4 dieser AGB entsprechen.
§ 6. Verwendung der durch die WHI vermittelten Informationen
Gleichlautend wie  AGB I § 6
§ 7. Versendung ergänzender Informationen und Angebote, ergänzende Angebotsverbreitung.
Gleichlautend wie  AGB I § 8
§ 8. Speicherung von Daten
Gleichlautend wie  AGB I § 9
§ 9.Gewährleistung, Haftung
Gleichlautend wie  AGB I § 10
§ 10.Vergütung/Leistungszurückhaltung
Gleichlautend wie  AGB I § 11
§ 11.Vertragsdauer und Kündigung
Gleichlautend wie  AGB I § 12

III.  Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Zusammenarbeit mit Kauf und Mietinteressenten für Immobilien
Mobilien und Yachten.

Allgemeines/Geltungsbereich:
Nachfolgend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Bearbeitung von Nachfragen durch die World-House-Invest-Europe S.A. (nachstehend WHI genannt) geregelt.
§ 1. Provisionsregelung
a) Provisionsregelung für Kaufinteressenten:
Höchstprovisionen  sind 5%  des Kaufpreises + der gesetzlichen Mehrwertsteuer für  den Käufer soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird. Eine andere Vereinbarung ist automatisch gegeben, wenn der  Kaufinteressent von sich aus der WHI  binnen maximal 14 Tagen meldet,  dass er, das ihm bekannt gegebene Projekt – Objekt – Produkt  gekauft hat und eine Provisionsrechnung anfordert. Bei Zahlung  innerhalb von  weiteren 14 Tagen nach erhalt der Rechnung, kann der Interessent  60% vom Nettobetrag abziehen, so dass er auf eine Provisionshöhe von 2% + der  Gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen hat. Der Nachlass wird aufgrund  der  Ehrlichkeit gegenüber der WHI gewährt. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so dass die WHI  durch eigener Recherchierung  ermitteln musste, dass der Interessent, das ihm nachgewiesene  bzw. bekannt gegebene  Projekt – Objekt – Produkt  gekauft hat, ist dieser zur  Zahlung der vollen Provisionshöhe  von 5%  verpflichtet.
b) Provisionsregelung für Mietinteressenten:   
Mieter von Immobilienobjekten :     
Soweit auf der  jeweiligen Werbung bzw. Exposeangebot keine Provisionsregelung angeführt ist, besteht eine  Höchstprovisionspflicht von  5%  des Mietpreises  gerechnet auf die Laufzeit der Mietobjektes + der gesetzlichen Mehrwertsteuer.  Eine andere Vereinbarung ist automatisch gegeben, wenn der  Mietinteressent von sich aus, der WHI  binnen maximal 14 Tagen meldet,  dass er, das ihm bekannt gegebene Projekt – Objekt – Produkt  gemietet  hat und eine Provisionsrechnung anfordert. Bei Zahlung  innerhalb von  weiteren 14 Tagen nach erhalt der Rechnung, kann der Interessent  60% vom Nettobetrag abziehen, so dass er auf eine Provisionshöhe von 2% + der  Gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen hat. Der Nachlass wird aufgrund  der  Ehrlichkeit gegenüber der WHI gewährt. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so dass die WHI  durch eigener Recherchierung  ermitteln musste, dass der Interessent, das ihm nachgewiesene  bzw. bekannt gegebene  Projekt – Objekt – Produkt  gemietet hat, ist dieser zur  Zahlung der vollen Provisionshöhe  von 5%  + MwSt. verpflichtet.
Mieter von Yachten :
Soweit auf der  jeweiligen Werbung bzw. Exposeangebot keine Provisionsregelung angeführt ist, besteht eine  Höchstprovisionspflicht von 15 %  des Mietpreises  gerechnet auf die Laufzeit des Mietobjektes + der gesetzlichen Mehrwertsteuer.  Eine andere Vereinbarung ist automatisch gegeben, wenn der  Mietinteressent von sich aus, der WHI  binnen maximal 14 Tagen meldet,  dass er, das ihm bekannt gegebene Projekt – Objekt – Produkt  gemietet  hat und eine Provisionsrechnung anfordert. Bei Zahlung  innerhalb von  weiteren 14 Tagen nach erhalt der Rechnung, kann der Interessent  60% vom Nettobetrag abziehen, so dass er auf eine Provisionshöhe von 6% + der  Gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen hat. Der Nachlass wird aufgrund  der  Ehrlichkeit gegenüber der WHI gewährt. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so dass die WHI  durch eigener Recherchierung  ermitteln musste, dass der Interessent, das ihm nachgewiesene  bzw. bekannt gegebene  Projekt – Objekt – Produkt  gemietet hat, ist dieser zur  Zahlung der vollen Provisionshöhe  von 15%  + MwSt. verpflichtet.
§ 2. Zugriff auf die WHI Datenbank
WHI ermöglicht den Nachfragern von Immobilien – Mobilien – Yachten über das Internet den kostenlosen Zugriff
1.    auf die in der WHI  Datenbank enthaltenen passenden Objekte – Projekte –
        Produkte - Yachtenexposes
2.    auf die Hypothekenplattform zur Berechnung von Baufinanzierungskonditionen
       Berechnung von Sparplänen und  Kapitalanlageformen.
3.    auf  werbende Firmen und deren Links
       Ein Rechtsanspruch auf Gewährung dieses Zugriffs besteht nicht, insbesondere
       kann die WHI jederzeit eine weitere Nutzung untersagen.
§ 3. Verwendung der durch Angebote gewonnenen Informationen:
Die durch Zugriff    auf die WHI Datenbank gewonnenen Informationen dürfen nur persönlich und nur im Zusammenhang mit dem konkreten Interesse an dem Erwerb oder der Anmietung des nachgefragten Objekts – oder Produktes verwendet werden.
Sämtliche Rechte (Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte) an dem Datenbankwerk, der Datenbank und den hier eingestellten Inhalten, Daten und sonstigen Elementen liegen ausschließlich bei der WHI; etwaige Rechte des Anbieters an den von ihm eingestellten Inhalten bleiben hiervon unberührt.
Der Nachfrager hat im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen das Recht, ausschließlich unter Verwendung der von der WHI zur Verfügung gestellten Online-Suchmasken einzelne Datensätze auf seinem Bildschirm sichtbar zu machen und zur dauerhaften Sichtbarmachung einen Ausdruck zu fertigen. Eine automatisierte Abfrage durch Scripte o.ä. ist nicht gestattet. Urheberechtshinweise oder sonstige Schutzrechtsvermerke auf der Website von WHI dürfen nicht verändert werden. Der Nachfrager darf die durch Abfrage gewonnenen Daten weder vollständig, noch teilweise oder auszugsweise verwenden                                                         
•     zum Aufbau einer eigenen Datenbank in jeder medialen Form und/oder       
•     für eine gewerbliche Datenverwertung oder Auskunftserteilung und/oder    
•     für eine sonstige gewerbliche Verwertung. Die Verlinkung, Integration oder
      sonstige Verknüpfung der Datenbank oder einzelner Elemente der Datenbank
      mit anderen Datenbanken oder Meta-Datenbanken ist unzulässig. 
§ 4. Keine Gewähr für den Inhalt von Angeboten bzw. für die angegebenen Konditionen     
Angebote: Die WHI vermittelt bei der Zusammenführung von Anbietern und Nachfragern die jeweils an die WHI gegebenen Informationen. Die WHI übernimmt dabei keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit der an die WHI gegebenen Informationen. Eine Haftung der WHI im Zusammenhang mit dem Inhalt der Informationen scheidet aus.
Angegebene Konditionen: Für die auf der Hypothekenplattform angezeigten Konditionen, Zinsen oder monatlichen Raten leistet die WHI keine Gewähr auf Richtigkeit. Die dargestellten Zinskonditionen sind das Ergebnis einer Vorprüfungsberechnung der Finanzierungskonditionen der jeweiligen Anbieter und werden von diesen zur Verfügung gestellt. Die WHI weist ausdrücklich darauf hin, dass ihre Daten und Angaben nicht überprüft werden.
§ 5. Keine Verpflichtung zur Übermittlung eines Angebotes, eines Finanzierungs- oder Veranlagungsvertrages durch die Anbieter oder der WHI
Der Nachfrager hat keinerlei Recht auf Zusicherung  eines  Angebotes einer Immobilie- einer  Mobilie – einer Yacht oder irgendeinem  im Internet aufscheinenden Produktes. Auch keinerlei Recht auf  Anbietung oder Zusicherung  einer Finanzierung welcher Art auch immer.   Die WHI ist  wohl  Anbieter und Vermittler  von  Immobilien-Mobilien -Yachten –Finanzierungen – Veranlagungen – Dienstleistungen, behält sich jedoch das Recht vor, selbst zu bestimmen, an wen Sie die Angebote – die Informationen und Dienstleistungen gibt. 
§ 6. Informationen von Kooperationspartnern
Die WHI stellt über Ihre Website auch Informationen geeigneter Kooperationspartner zur Verfügung. Für deren Inhalte sind allein die jeweiligen Kooperationspartner verantwortlich. Für deren Leistungen gelten allein deren Bedingungen.        
§ 7. Versendung ergänzender Informationen und Angebote
Die WHI ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Nachfragern auch eigene und fremde Zusatzinformationen oder Zusatzangebote, die u.a. im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Ankauf oder der Anmietung stehen, zu übermitteln.
§ 8. Speicherung von Daten
Sämtliche von den Nachfragern an die WHI gegebenen Daten werden von der WHI zu den vorstehend genannten und sich aus dem Kundenauftrag im einzelnen ergebenen Zwecken gespeichert und verarbeitet. Die WHI wird die einschlägigen Datenschutzbestimmungen beachten. 
§ 9. Zusendung des Newsletter
Auf Nachfrage übersendet die WHI an interessierte Kunden kostenlose Newsletter. Ein Rechtsanspruch auf die Zusendung besteht nicht, insbesondere kann die WHI die Versendung des Newsletter jederzeit einschränken oder ganz einstellen. Die Zusendung weiterer Newsletter unterbleibt, wenn der Kunde gegenüber der WHI anzeigt, dass er keine weiteren Zusendungen des Newsletter mehr wünscht. Die entsprechende Mitteilung ist zu richten an:
World-House-Invest-Europe S.A.
whi@w-h-i.com
§ 10.  Haftung – Haftungsausschluss -Gewährleistung
Die Inhalte dieser Webseiten werden mit Sorgfalt recherchiert. Gleichwohl übernimmt die WHI  keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf diesen Seiten befindlichen Informationen.
Hinweis: Die WHI ist für Inhalte externer Seiten, auf die im Rahmen dieses Onlineangebotes verwiesen wird, nicht verantwortlich und lehnt jegliche Haftung für deren Inhalte ab!
Gewährleistungsansprüche gegenüber der WHI sind beschränkt auf Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Anbieter  vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und  nur  den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Ein Recht auf Selbstvornahme besteht nicht.
Jegliche Haftung von der WHI auf Schadensersatz - auch im Rahmen der Gewährleistung - ist ausgeschlossen.
Jegliche Haftung von der WHI ist gegenüber den Nachfragern und Anbietern grundsätzlich ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht,
•    für die Haftung wegen Vorsatzes,
•    wenn ein Schaden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
     Gesundheit auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von der WHI  oder auf einer
     vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
     Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht,
•    für die Haftung wegen der Verletzung solcher Vertragspflichten, die für
     die Erreichung des Vertragsziels unverzichtbar sind (Kardinalpflichten),
•    soweit die WHI eine Garantie für eine bestimmte Eigenschaft übernommen hat
•  für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Haftung für redaktionelle Beiträge im Kaufplaner. Alle redaktionellen Beiträge des Kaufplaners beruhen auf vertrauenswürdigen Quellen oder werden von Partnern zur Verfügung gestellt, welche der  WHI für vertrauenswürdig und unabhängig hält. Die dargestellten Informationen beruhen auf der jeweiligen Erfahrung der Autoren und bilden nur deren persönliche Ansicht dar, ohne Anspruch auf allgemeine Gültigkeit zu erheben. Die redaktionellen Beiträge sollen einen allgemeinen Überblick über die behandelten Themen geben und gehen nicht auf die individuelle Situation des Nachfragers ein. Die WHI weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die Veröffentlichung der Beiträge keinerlei individuelle Beratung geleistet wird und keinerlei Rechtsberatung oder Steuerberatung beabsichtigt ist.

IV. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kapitalanlagen und Kreditgeschäfte
§ 1.  Verfügungsberechtigung:
Die der WHI bekannt gegebene Unterschriftenregelung gilt ihr gegenüber ausschließlich und bis zu einem an sie gerichteten schriftlichen Widerruf, ungeachtet anders lautendender Handelsregistereinträge und Veröffentlichungen. Die  W-H-I ist frei in der Entscheidung, die Ihr anvertrauten  Gelder im Rahmen  der auf dem Antrag angeführten Risikobereich ( A-E)  zu veranlagen. auch ist  die  W-H-I  berechtigt, aber nicht verpflichtet,  bei Gefahr in Verzug,  die  Ihr  anvertrauten Gelder in einen geringeren Risiko- bereich  zu veranlagen ohne den  Kapitalgeber  vorher zu befragen. Die World – House – Invest – Europe S.A.  haftet  für keinen Schaden, der aus  einer  Veranlagung sich ergibt. Ausgenommen, der Kunde beauftragt sein Kapital im Risikobereich der Anlage (A)  Rentendepot zu veranlagen.  In diesem Fall  haftet die W-H-I  ausschließlich nur  für das eingesetzte Kapital  minus der angeführten  Gebühren, nicht aber für  bereits erwirtschaftete Gewinne. Bereits erwirtschaftete Gewinne durch die W-H-I können  von der  W-H-I durch  Fehlinvestitionen oder sonstig  wirtschaftliche Einbrüche  wieder aufgebraucht  bzw.  verwirtschaftet werden, ohne vom Kapitalgeber, dafür haftbar gemacht zu werden.
§ 2.  Legitimationsprüfung: 
Den aus dem Nichterkennen von Legitimationsmängeln und Fälschungen entstehenden Schaden trägt der Kunde, sofern die WHI kein grobes Verschulden trifft.
§ 3.  Mangelnde Handlungsfähigkeit: 
Der Kunde trägt jeden Schaden, der aus mangelnder Handlungsfähigkeit seiner Person oder Dritte entsteht, sie sei bezüglich seiner Person hinsichtlich seiner Bevollmächtigten oder anderer Dritter der WHI schriftlich mitgeteilt worden.
§ 4. Mitteilungen der WHI: 
Mitteilungen und Anzeigen der WHI gelten als gehörig erfolgt, wenn sie an die letzte vom Kunden bekannt gegebene Adresse oder gemäss seinen letzten Weisungen abgesandt worden sind. Als Zeitpunkt des Versands gilt das Datum der im Besitze der WHI  befindlichen Kopien oder Versandlisten. Besondere Weisungen über Adressierung oder Zurückhaltung  von Korrespondenzen, Auszügen usw. werden von  ihr unverbindlich und ohne ihre Verantwortlichkeit entgegengenommen. Hauslagernde Post gilt als zugestellt am Datum, das sie trägt.
§ 5.  Übermittlungsfehler: 
Den aus der Benützung von Post, Telegraf, Telefon, Telex, anderen Übermittlungsarten oder Transportanstalten, namentlich aus Verlust, Unregelmäßigkeit, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen entstehenden Schaden und jegliches damit verbundene Risiko trägt ausschließlich der Kunde.
§ 6.  Mangelhafte Ausführung von Aufträgen: 
Wenn infolge Nichtausführung oder verspäteter Ausführung von Aufträgen (Börsenaufträge ausgenommen) Schaden entsteht, so haftet die WHI lediglich für etwaigen Zinsausfall, es sei denn, sie sei im Einzelfall auf die drohende Gefahr eines darüber hinausgehenden Schadens  hingewiesen worden.
§ 7.  Reklamationen von Kunden: 
Reklamationen des Kunden wegen Ausführung oder Nichtausführung von Aufträgen jeder Art oder Beanstandungen von  Rechnungs-, Konten-, oder Depotauszügen als auch  anderen Mitteilungen sind sofort nach Empfang der diesbezüglichen Anzeige, spätestens aber innerhalb der von der WHI ausgesetzten Frist anzubringen, andernfalls die Ausführung bzw. Nichtausführung sowie die entsprechenden Auszüge, Rechnungsabschlüsse, Abrechnungen, Anzeigen, Mitteilungen usw. ohne weiteres als genehmigt gelten. Unterbleibt eine zu erwartende Anzeige der WHI, so hat die Reklamation so zu erfolgen, wie wenn die anzeigenden Kunden im üblichen Geschäftsablauf und gewöhnlichen Postlauf zugegangen wäre. Bei verspäteten Reklamationen trägt der Kunde den hieraus entstehenden Schaden.
§ 8.  Verwaltungs- und Pfandrecht:
Die WHI hat an allen Vermögenswerten, die sich jeweils für Rechnung des Kunden in ihrem Besitz befindet oder die sie anderswo aufbewahrt, ein Pfandrecht und bezüglich aller Forderungen ein Verrechnungsrecht für alle ihre aus der  WHI - Verbindung jeweils bestehenden  Ansprüche, ohne Rücksicht auf die Fälligkeit oder Währung. Dies gilt auch für Kredite und Darlehen mit speziellen oder ohne Sicherheiten. Die WHI ist nach Ihrer Wahl zur  zwangsrechtlichen oder freihändigen Verwertung der Pfänder berechtigt, sobald der Kunde mit seiner Leistung in Verzug ist. Sie kann  den Kunden unter Aufrechterhaltung des Pfandrechtes auch auf Pfändung bzw. Konkurs betreiben. Bei der Verwertung des Pfandes,  ist die WHI zum Selbsteintritt befugt.
§ 9.  Konten – Depotbestimmungen:
Die Rechnungen werden nach Wahl der WHI  halbjährlich oder jährlich  auf Semester oder Jahresende abgeschlossen unter Gutschrift bzw. Belastung der vereinbarten festgesetzten oder üblichen Zinsen, Kommissionen, Spesen und Steuern. Die WHI behält sich vor, ihre Zins- und Kommissionssätze jederzeit namentlich bei veränderten Geldmarktverhältnissen, abzuändern und dem Kunden hievon auf dem Zirkularweg, Fax, E-Mail oder Post oder auf andere geeignete Weise Kenntnis zu geben. Dies betrifft ausschließlich wenn der Kunde direkt von der WHI Kredite oder Haftungsbürgschaften bezogen hat.  Treuhandgelder  für Ankäufe bzw. aus Verkäufen (Immobilien – Yachten sonstig.) werden die Zinsen von jener Bank  weiterverrechnet, bei der das Treuhandgeld  veranlagt wurde. Bei Treuhandgeldern welche die WHI  zur freien Wirtschaft erhält, wird keine Garantie, weder für Kapital noch für Erträge  gegeben, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen. ( Kapitalgarantierte Sparplan – bzw. Veranlagung) Wenn die  Rechnungsauszüge der WHI  nicht spätestens innerhalb drei Monat beanstandet werden, gelten Sie als genehmigt, und zwar auch dann, wenn die  vom Kunden zu unterschreibende Richtigbefundanzeige bei der WHI nicht eingetroffen ist. Die ausdrückliche oder stillschweigende Anerkennung des Rechnungsauszuges schließt die Genehmigung und Neuerung aller in ihm enthaltenen Poste, sowie allfälliger Vorbehalte der WHI in sich. Sofern  der Rechnungssaldo zu lasten des  Kontoinhabers lautet, gilt er von ihm als Schuld gegenüber der WHI anerkannt, auch wenn das Rechnungsverhältnis fortgesetzt wird. Liegen vom Kunden verschiedene Aufträge vor, deren Gesamtbetrag sein verfügbares Guthaben oder den ihm gewährten Kredit übersteigt, so ist die WHI berechtigt, ohne Rücksicht auf das Datum der  Disposition oder deren zeitliches Eintreffen nach eigenem freiem Ermessen zu bestimmen, welche Verfügungen ganz oder teilweise  auszuführen sind. Die Gutschriften von erhaltenen Geldern in Fremdwährung erfolgen in US Dollar oder  Schweizer Franken oder Euro, und zwar  zum Kurs jenes Tages, an welchem  der  gutzuschreibende  Betrag auf dem Konto  der Bank der WHI eingetroffen ist. Es  sei denn, der Kunde zahlt in der richtigen Währung ein, auf das, das Konto läuft. Die Gelder werden in der gleichen Währung wieder ausbezahlt. Es sei denn, es liegt ein Auftrag vor, in einer bestimmten Währung auszuzahlen. In diesem Fall wird zum Tageskurs minus der anfallenden Wechsel- und Bankspesen ausbezahlt. Bei eingehenden Zahlungen zu Gunsten eines Kunden, der bei der WHI mehrere Schulden hat, behält sich die WHI vor zu bestimmen, auf welche Schulden  die Zahlungen anzurechnen sind.
§ 10.   Kündigung der Geschäftsverbindung:
Die WHI hat das Recht, bestehende  Geschäftsverbindungen jederzeit nach freiem Ermessen mit sofortiger  Wirkung  aufzuheben. Insbesondere auch zugesagte Kredite zu annullieren. Benützte Kredite kann die WHI  mit sofortiger Wirkung annullieren und Ihre dadurch sofort zur  Rückzahlung fällig gewordene Guthaben ohne weitere Kündigung einzufordern, wenn Gefahr in Verzug ist, dass  der  Kunde wirtschaftlich nicht mehr denselben Status hat, als er den Kredit ansuchte, wenn die wirtschaftliche Lage der WHI es erfordert.
§ 11.   Haftung – Haftungsausschluss –Gewährleistung:
Haftungsgrundsatz:
Bezugnehmend ausschließlich AGB III  haftet die WHI   bei  Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer Angestellten und der Personen, die Sie  zur Erfüllung  Ihrer  Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit die  Sonderbedingungen für einzelne  Geschäftsbeziehungen oder sonstige  Vereinbarungen  etwas abweichend  regeln,  gehen diese Regelungen vor. Hat der Kunde durch schuldhaftes  Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, so ist die WHI  von jeglicher Schadensverpflichtung befreit. Die  WHI haftet nicht für Schäden, die durch  höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr  nicht zu  vertretende Vorkommnisse eintreten. Schadensansprüche sind binnen 2 Monaten gegenüber der WHI schriftlich geltend zu machen, nach dieser Frist ist jeder Ersatz ausgeschlossen.  Die Höchstsumme für Schadenersatz und Gewährleistung ist auf € 5000,00 pro Schadensfall begrenzt, wobei mehrere Geschädigte diesen Betrag anteilig erhalten.
§ 12. Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel
1.    Die WHI behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Nutzer per E-Mail zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. Die WHI  wird den Nutzer in der E-Mail, welche die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.
2.    Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
§ 13. Wichtige Informaionen
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§ 14. Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit der WHI unterstehen dem  Recht dem Luxemburgischem Recht.. Erfüllungsort, Betreibungsort für Kunden mit  ausländischem Wohnsitz/ Sitz, sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten ist Luxembourg.  Die  WHI hat indessen das  Recht, den Kunden beim  zuständigen Gericht seines Wohnsitzes/ Sitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
Der Vertrag geht auf Rechtsnachfolger über.
Die AGB´s wurden in deutscher Sprache verfasst und sollte die Auslegung der Geschäftsbedingungen in einer anderen Sprache zu Unklarheiten oder zu anderen Ergebnissen führen, so ist die deutsche Version maßgeblich.
World-House-Invest-Europ S.A.  Gericht Luxembourg

Unsere LADUNGSFÄHIGE ANSCHRIFT ist:
204 rte de Luxembourg, L7241 Bereldange
Unsere VERTRETUNGSBERECHTIGTEN GESCHÄFTSFÜHRER sind: Franz Aggstein 
Handelsregisternummer  B 97372